Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.08.2024

 

1.        Allgemeines, Begriffsbestimmungen

Die feodos GmbH, nachstehend „feodos“, betreibt das feodos ERP ausschließlich für Unternehmen, nachstehend „Kunde“ genannt. Einzelne Bestimmungen in den AGB können vertraglich anders vereinbart werden, bedürfen jedoch ausschließlich der Schriftform.

Das feodos ERP ist eine cloudbasierte Software, nachstehend „Dienst“ genannt, für Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Bevor Sie diesen Dienst nutzen, sollten Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig lesen. Die Nutzung des Dienstes setzt voraus, dass Sie diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben.

feodos ist berechtigt, diese AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Tritt eine Änderung in Kraft besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wird vom Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen so gelten diese als genehmigt.

 

2.       Leistungsumfang

Als Hoster ist feodos bemüht den Dienst 24 Stunden an 7 Tagen der Woche bereitzustellen. feodos sichert dem Kunden gegenüber, eine Erreichbarkeit des Portals von 99% im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von feodos liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht erreichbar ist. Geplante oder notwendige Wartungsarbeiten werden als Verfügbarkeit gewertet. Wartungsarbeiten werden, wenn möglich, zeitgerecht kommuniziert.

feodos behält sich das Recht vor, seine Leistungen zu modifizieren oder zu verbessern. Bei Einschränkungen des Leistungsumfanges besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Kostenlose Dienstleistungen können von feodos fristlos und ohne Vorankündigung wiedereingestellt werden. Daraus können gegenüber feodos kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.

 

3.       Weiterentwicklungen

feodos bietet umfassende Anpassungsmöglichkeiten, um den Dienst für Ihre Bedürfnisse maßzuschneidern. Durch den modularen Aufbau ist es ein Leichtes auch komplexe Module kosteneffizient zu entwickeln. Der Kunde erhält die vollen internen Nutzungsrechte an dem entstandenen Code.

 

4.       Entgelt

Der Kunde ist verpflichtet die vereinbarten Entgelte fristgerecht, jedoch spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt zum Ersten der Abrechnungsperiode im Voraus. Der erste Abrechnungszeitraum wird aliquot ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns verrechnet.

Entgeltabrechnugen von feodos gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angaben von Gründen schriftlich widersprochen wird.

Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Zahlung des Entgelts anfallen, sind vom Kunden zu tragen.

Entgelte können nicht mit Gegenforderungen verrechnet werden. Zahlungen werden immer auf die älteste offene Forderung angerechnet.

 

5.       Wertsicherungsklausel

feodos behält sich vor, bei allen vertraglich vereinbarten Preisen bzw. Vergütungen eine Wertsicherung vorzunehmen.

Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index für Lizenzen und Services. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt verlautbarte Indexzahl bzw. die daraus resultierende durchschnittliche Inflation der letzten 12 Monate (rollierende Inflation). Die Nichtberechnung bzw. Nichteinhebung gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht; ein Verzicht auf die Anwendung der Wertsicherungsvereinbarung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Geltendmachung ist auch rückwirkend – jedoch begrenzt durch die dreijährige Verjährungsfrist – zulässig.

Eine Indexanpassung erfolgt frühestens 6 Monate nach Vertragsunterzeichnung bzw. Erstbestellung des Kunden.

 

6.      Kostenvoranschlag

Für Kostenvoranschläge wird keine Gewähr übernommen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

 

7.       Vertragsdauer und Kündigung

Dienstleistungsverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Vertragsparteien ausdrücklich vorbehalten und wird von dieser Bestimmung nicht beeinflusst.

Mit Wirksamwerden einer Rücktritts- oder Kündigungserklärung bzw. sonstiger Vertragsbeendigung endet Ihr Nutzungsrecht an dem Produkt. Im Falle von Software müssen Sie diese unverzüglich aus allen Anlagen, Speichermedien und anderen Dateien entfernen und die Software sowie alle angefertigten Kopien davon vernichten.

 

8.       Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, dass die von ihm gemachten Datenangaben richtig und vollständig sind. Änderungen dieser Daten sind feodos unverzüglich bekannt zu geben.

Zugangsdaten und Passwörter den Dienst betreffend sind vom Kunden geheim zu halten. Der Kunde haftet für die unbefugte oder missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten, sofern er dies zu vertreten hat.

Der Kunde haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die feodos oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung des Dienstes entstehen.

 

9.       Haftung

Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnis und wegen unerlaubter Handlung können gegenüber feodos und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur insoweit geltend gemacht werden, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann.

feodos haftet nicht für die steuerliche und rechtliche Ordnungsmäßigkeit der durch den Kunden erstellten Daten.

feodos haftet nicht für die über seinen Dienst publizierten Informationen. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist der Absender verantwortlich. feodos haftet nicht für Schäden, die kundenseitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Datenübermittlung entstehen können.

Weiterhin übernimmt feodos keine Haftung aller übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder für entgangenen Gewinn. Eine mögliche Schadenersatzpflicht wird in der Höhe der Monatsgebühr beschränkt. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr nach ihrem Entstehen. Diese Verkürzung gilt nicht, wenn feodos grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat.

Hosting von feodos

Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat feodos nicht zu vertreten. Der Kunde kann aus diesem Grund keine Minderung seiner Entgelte geltend machen.

feodos sichert die erstellten Daten regelmäßig. feodos ergreift alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um die Datensicherheit der gespeicherten Daten sicherzustellen. Allerdings haftet feodos nicht für die Speicherung der Daten. Auf Wunsch kann der Kunde jederzeit gegen eine Aufwandsentschädigung eine Datensicherung bekommen. Insbesondere haftet feodos nicht für die Einhaltung der steuerlich- und handelsrechtlich geltenden Aufbewahrungsfristen.

On Premise beim Kunden

feodos ist stets bemüht gemeinsam mit dem Kunden für einen ordnungsgemäßen zufriedenstellenden Betrieb zu sorgen. Allerdings kann feodos bei vom Kunden zur Verfügung gestellter Hardware und Software selbst keinerlei Garantie für ordnungsgemäße Leistungserbringung übernehmen.

Sofern die Dienstbereitstellung und Datensicherung nicht in den vertraglichen Leistungskatalog von feodos fällt, ist der Kunde für den ordnungsgemäßen Betrieb und regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Sollte es bei Wartungsarbeiten zu Datenverlusten kommen haftet feodos deshalb ausschließlich für die Kosten für die Wiederherstellung der Daten, der letzten Datensicherung des Kunden.

 

10.   Änderung oder Beendigung von Funktionen

Die Funktionen des Dienstes entwickeln sich stetig weiter und können sich daher optisch, technisch, inhaltlich oder in sonstiger Weise verändern. feodos ist es daher erlaubt von Zeit zu Zeit die Funktionen zu erweitern, zu ändern oder zu entfernen. Zudem kann es beispielsweise aus sicherheitsrelevanten, technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder regulatorischen Gründen erforderlich sein, Funktionen zeitweilig oder auf Dauer abzuschalten. Es wird stets versucht in Härtefällen eine vertretbare und einvernehmliche Lösung zu finden.

 

11.     Datenschutz

siehe Datenschutzerklärung

 

12.    Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Firmenhauptsitz von feodos.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten und Verfahrensarten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich seiner Wirksamkeit, ist Wien (Österreich).

Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.

 

13.    Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Contact Us

Schreibe uns eine Nachricht

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eius tempor
incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim adiqua minim veniam
quis nostrud exercitation ullamco
office@feodos.at
Email Address
Name
E-Mail Adresse
Nachricht
0 / 250